Leasing-Lexikon -
Sach- und Preisgefahr
Sach- und Preisgefahr
Die Leasing-Gesellschaft als Käufer und Eigentümer der verleasten Objekte wälzt die von ihr zu tragende Sach- und Preisgefahr gemäß den vertraglichen Bedingungen auf den Leasing-Nehmer ab.
Dies ist vertretbar, da die Leasing-Objekte ausschließlich vom Leasing-Nehmer ausgesucht bzw. für ihn gefertigt werden.

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