Leasing-Lexikon -
Sach- und Preisgefahr

Sach- und Preisgefahr

Die Leasing-Gesellschaft als Käufer und Eigentümer der verleasten Objekte wälzt die von ihr zu tragende Sach- und Preisgefahr gemäß den vertraglichen Bedingungen auf den Leasing-Nehmer ab.

Dies ist vertretbar, da die Leasing-Objekte ausschließlich vom Leasing-Nehmer ausgesucht bzw. für ihn gefertigt werden.