Leasing-Lexikon -
Sale-and-lease-back-Vertrag
Sale-and-lease-back-Vertrag
Bereits im Eigentum des künftigen Leasing-Nehmers stehende Investitionsgüter werden an die Leasing-Gesellschaft mit der Absicht veräußert, diese im Rahmen eines Leasing-Vertrages zu nutzen.
Dies bedeutet: das Leasinggut selbst wechselt nicht den Besitzer. Der Kaufpreis richtet sich nach den ursprünglichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der AfA sowie nach dem aktuellen Verkehrswert und der Fungibilität des Wirtschaftsgutes.
Um sicherzustellen, dass der Leasing-Geber lastenfreies Eigentum erwerben kann, ist bei einer "SALB-Abwicklung" die Freigabe aus der Hypotheken-Zubehörhaftung oder aus dem Vermieterpfandrecht ebenso erforderliche wie eine Lieferantenbestätigung, wonach der potentielle Leasing-Nehmers ursprünglich Eigentum erworben hatte. Grundsätzlich ergeben sich hieraus zusätzliche Risiken für den Leasing-Geber insbesondere hinsichtlich des Eigentums.

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