Leasing-Lexikon -
Sicherheiten
Sicherheiten
Als Grundsatzsicherheit dient dem Leasing-Geber das Leasing-Objekt. Je nach Risikoeinschätzung werden Zusatzsicherheiten hereingenommen. Hierzu zählen vorzugsweise Anzahlungen, Kautionen, Bürgschaften und Garantien.
Auch kann der Eintritt eines Dritten (z. B. Gesellschafter, Lieferant) in den Leasing-Vertrag vereinbart werden, wenn der Leasing-Nehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Jetzt bookmarken: