Leasing-Lexikon -
Sicherheiten

Sicherheiten

Als Grundsatzsicherheit dient dem Leasing-Geber das Leasing-Objekt. Je nach Risikoeinschätzung werden Zusatzsicherheiten hereingenommen. Hierzu zählen vorzugsweise Anzahlungen, Kautionen, Bürgschaften und Garantien.

Auch kann der Eintritt eines Dritten (z. B. Gesellschafter, Lieferant) in den Leasing-Vertrag vereinbart werden, wenn der Leasing-Nehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

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