Leasing-Lexikon -
Sicherungsbestätigung
Sicherungsbestätigung
Es ist üblich, dass sich der Leasing-Nehmer durch die Leasing-Bedingungen (AGB) verpflichtet, das Leasing-Objekt ausreichend zu versichern, sofern dies der Leasing-Geber nicht selbst übernimmt. Der Leasing-Geber erhält eine Versicherungsbestätigung sowie einen Sicherungsschein, der festlegt, dass Leistungen im Schadensfall nur an den Leasing-Geber bzw. mit dessen Einverständnis an einen anderen bezahlt werden.

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