Leasing-Lexikon -
Sicherungsschein / KFZ-Sicherungsschein
Sicherungsschein / KFZ-Sicherungsschein
Die Leasing-Objektabsicherung insbesondere im KFZ-Bereich durch Vollkaskoversicherung birgt für den Leasing-Geber bei vielen Sachverhaltskonstellationen gefährliche Deckungslücken.
Insofern gibt der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer auf, die Versicherungspflicht für das Fahrzeug zu übernehmen und den Versicherer zu beauftragen, einen Sicherungsschein wird eine Versicherung "für fremde Rechnung" begründet.
Der Inhaber des Sicherungsscheins, also der Leasing-Geber, besitzt die Rechte aus dem Versicherungsvertrag, so dass er z. B. im Falle eines Schadens benachrichtigt wird und die Entschädigung erhält.

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