Leasing-Lexikon -
Steuerliche Aspekte
Steuerliche Aspekte
Das Leasing-Unternehmen aktiviert den Leasing-Gegenstand in der Bilanz zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten uns schreibt diese entsprechend den steuerlichen Vorschriften ab. Der Leasing-Nehmer dagegen macht die Leasing-Raten in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend. Für Leasing-Objekte fallen beim Leasing-Nehmer keine investitionsbezogenen Steuern, wie z. B. Gewerbesteuer an.

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