Leasing-Lexikon -
Tarifaufhebungsgesetz (TaufhG)

Tarifaufhebungsgesetz (TaufhG)

Mit dem Tarifaufhebungsgesetz - Ausfertigung vom 13.08.1993 - wurden die Tarife im Güterkraftverkehr aufgehoben. Restriktionen für das Leasing-Geschäft, insbesondere im Werkfernverkehr, die durch das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) i.d.F. vom 10.03.1983, BGBI. I 257 verankert waren, haben nun keinen Bestand mehr.

siehe auch Nutzfahrzeug-Leasing