Leasing-Lexikon -
Teilamortisation

Teilamortisation

Wenn während der Laufzeit des Leasing-Vertrages nur eine teilweise Amortisation der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Leasing-Gebers vorgesehen ist, wird von einem Teilamortisations-Vertrag gesprochen.

Hierbei wir die Vollamortisation erst durch die Ausübung des Andienungsrecht durch den Leasing-Geber gegenüber dem Leasing-Nehmer oder durch eine entsprechende Verlängerung oder durch Verkauf des Objektes durch den Leasing-Geber an einen Dritten erreicht.