Leasing-Lexikon -
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
Die Leasing-Gesellschaften entrichten auf die investierten Objekte die jeweils gültige Umsatzsteuer (MwSt.).
Der Leasing-Nehmer hat auf die von ihm zu zahlenden Leasing-Raten Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe - auf Leasing-Vorauszahlungen sind zukünftige MwSt-Erhöhungen zu berücksichtigen - zu zahlen. In der Regel kann die so bezahlte Umsatzsteuer beim Leasing-Nehmer als Vorsteuer mit der eingenommenen Mehrwertsteuer verrechnet werden.
Siehe auch Mehrwertsteuer

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