Leasing-Lexikon -
Untergang

Untergang

Der Untergang des Leasing-Objektes kann z. B. durch Schwachstromschaden, Unfall, Maschinenbruch, Zerstörung oder sonstige Ereignisse verursacht werden.

Der Leasing-Nehmer ist vertraglich verpflichtet, das Leasing-Objekt hinreichend auch gegen Untergang zu versichern. Reicht im Schadensfall der von der Versicherung bezahlte Betrag nicht aus, um den Barwert der ausstehenden Leasing-Raten sowie den Restwert zu decken, hat der Leasing-Nehmer für den Differenzbetrag aufzukommen.