Leasing-Lexikon -
Veräußerungserlös/Verwertungserlös
Veräußerungserlös/Verwertungserlös
Der Veräußerungserlös des Leasing-Gegenstandes steht grundsätzlich dem Leasing-Geber als Eigentümer zu. Hiervon können abweichende Vereinbarungen getroffen werden, insbesondere, wenn sich der Leasing-Nehmer zum Abschluss eines Folgevertrages entschließt.

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