Leasing-Lexikon -
Veräußerungserlös/Verwertungserlös

Veräußerungserlös/Verwertungserlös

Der Veräußerungserlös des Leasing-Gegenstandes steht grundsätzlich dem Leasing-Geber als Eigentümer zu. Hiervon können abweichende Vereinbarungen getroffen werden, insbesondere, wenn sich der Leasing-Nehmer zum Abschluss eines Folgevertrages entschließt.