Leasing-Lexikon -
Vermögensteuer

Vermögensteuer

Auf geleaste Wirtschaftsgüter fällt beim Leasing-Nehmer keine Vermögensteuer an. Auch beim Leasing-Geber entsteht in der Regel keine Vermögensteuerschuld, da dem Aktivposten "Leasing-Objekt" durchweg ein meist gleichhoher Passivposten "Finanzierungsschuld" oder "Rechnungsabgrenzung" gegenübersteht, ein steuerpflichtiges Betriebsvermögen ist hieraus nicht mehr abzuleiten.

Die Vermögensteuer wird für Veranlagungszeiträume nach dem 01.01.1997 nicht mehr erhoben, das Vermögenssteuergesetz wurde aber bisher noch nicht aufgehoben.