Leasing-Lexikon -
Verschleiß-Reparaturen

Verschleiß-Reparaturen

Verschleißteile, die während der Leasingdauer planmäßig auszutauschen sind, hat der Leasing-Nehmer - entsprechende AGB vorausgesetzt - auf eigene Kosten zu ersetzen. Auch alle Verschleiß- und sonstigen Reparaturen, die zur Erhaltung der Nutzung und Funktionsfähigkeit erforderlich sind, gehen zu Lasten des Leasing-Nehmers, der hierfür die ggf. üblichen Wartungsverträge auf seine Kosten abzuschließen hat.

Der normale, die Nutzungsfähigkeit nicht beeinträchtigende Verschleiß des Leasing-Objektes (betriebsgewöhnlicher Abnutzung) geht hingegen zu Lasten des Leasing-Gebers.