Leasing-Lexikon -
Versicherungen

Versicherungen

Im Interesse aller Vertragsbeteiligten, insbesondere im Sinne des nutzenden Leasing-Nehmers aber auch des Eigentümers bzw. des Sicherung-Eigentümers, sind Leasing-Objekte ihrer Art nach hinreichend zu versichern. Hierzu ist der Leasing-Nehmer i.d.R. gemäß der Leasing-AGB (AGB)) vertraglich verpflichtet, ebenso, wie zur Zahlung der Versicherungsprämien (Elektronik-Vollversicherung, Maschinenbruch-Versicherung, Fahrzeug-Versicherungen, Immobilien-Versicherungen u.a.)

Bei Fahrzeugen wird grundsätzlich eine Vollkaskoversicherung mit angemessener Selbstbeteiligung des Leasing-Nehmers vereinbart. Der Versicherungswert entspricht im allgemeinen dem Neu- bzw. Anschaffungswert des Objektes. Durch die hohe Anzahl von KFZ-Diebstählen, aber auch bedingt durch die Deregulierung der Versicherungsmärkte in der EU finden wir im Markt geänderte Versicherungsbedingungen. Leasing-Nehmer und Leasing-Geber haben dem ausreichend Rechnung zu tragen.