Leasing-Lexikon -
Vertragsverwaltung
Vertragsverwaltung
Nach Prüfung und Annahme des Leasing-Antrages und Bestätigung gegenüber dem Leasing-Nehmer, nach Kauf des Leasing-Objektes, Abrechnung und Buchung sowie entsprechender Dokumentation, erfolgt die Übernahme des Geschäftsvorganges in die Vertragsverwaltung und wird dort bis zum Vertragsende geführt.
Einschließlich der Vertragsverwaltung als solche, werden u.a. die Objekt-Versicherungen sowie evtl. zusätzliche Sicherheiten verwaltet und Leistungsstörungen wie Zahlungsverzug oder notleidende Leasing-Verträge bearbeitet.
Häufig wird auch die Sicherstellung und Verwertung von Leasing-Objekten sowie der Abschludd von Verkaufsverträgen und Verlängerungsverträgen durch die Vertragsverwaltung vorgenommen.

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