Leasing-Lexikon -
Vertragsverwaltung

Vertragsverwaltung

Nach Prüfung und Annahme des Leasing-Antrages und Bestätigung gegenüber dem Leasing-Nehmer, nach Kauf des Leasing-Objektes, Abrechnung und Buchung sowie entsprechender Dokumentation, erfolgt die Übernahme des Geschäftsvorganges in die Vertragsverwaltung und wird dort bis zum Vertragsende geführt.

Einschließlich der Vertragsverwaltung als solche, werden u.a. die Objekt-Versicherungen sowie evtl. zusätzliche Sicherheiten verwaltet und Leistungsstörungen wie Zahlungsverzug oder notleidende Leasing-Verträge bearbeitet.

Häufig wird auch die Sicherstellung und Verwertung von Leasing-Objekten sowie der Abschludd von Verkaufsverträgen und Verlängerungsverträgen durch die Vertragsverwaltung vorgenommen.