Leasing-Lexikon -
Verwertung
Verwertung
Wenn am Ende der Laufzeit keine weitere Nutzung durch den Leasing-Nehmer gewünscht wird und der Leasing-Geber keine Rückgabe des Objektes verlangt, kann der Leasing-Gegenstand im Einvernehmen mit dem Leasing-Geber an Ort und Stelle verwertet werden.
Im Falle der Insolvenz des Leasing-Nehmers wird das Objekt durch den Leasing-Geber sichergestellt und verwertet. Dies kann direkt durch die Leasing-Gesellschaft erfolgen oder durch beauftragte Dritte.

Jetzt bookmarken: