Leasing-Lexikon -
Vorsteuer
Vorsteuer
Die Leasing-Gesellschaft bezahlt die anzuschaffenden Leasing-Objekte zuzüglich Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer und verrechnet diese als Vorsteuer mit der von ihr auf die Leasing-Raten berechnete Mehrwertsteuer. Der Leasing-Nehmer seinerseits macht die von ihm auf die Leasing-Raten bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend.

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