Leasing-Lexikon -
Wartungsvertrag/Full-Service-Vertrag

Wartungsvertrag/Full-Service-Vertrag

Der Hersteller erwartet vom Leasing-Nehmer das er im Anschluss an die Garantiezeit für die laufende funktionale und technische Betreuung des Leasing-Gegenstandes einen Wartungsvertrag auf eigene Kosten abschließt. Dies ist vorallem bei den meisten EDV-Leasing-Verträgen der Fall.

siehe auch Full-Service-Vertrag