Leasing-Lexikon -
Wartungsvertrag/Full-Service-Vertrag
Wartungsvertrag/Full-Service-Vertrag
Der Hersteller erwartet vom Leasing-Nehmer das er im Anschluss an die Garantiezeit für die laufende funktionale und technische Betreuung des Leasing-Gegenstandes einen Wartungsvertrag auf eigene Kosten abschließt. Dies ist vorallem bei den meisten EDV-Leasing-Verträgen der Fall.
siehe auch Full-Service-Vertrag

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