Leasing-Lexikon -
Wert, gemeiner
Wert, gemeiner
Bei finanzierten Leasing-Verträgen mit Kauf- und/oder Verlängerungsoptionen und Zurechnung des Objektes beim Leasing-Geber, muss der Kaufpreis bzw. die Kalkulationsbasis des Verlängerungsvertrages für das Leasing-Objekt dem Restbuchwert oder dem niedrigeren gemeinen Wert im Zeitpunkt der Veräußerung/Verlängerung des Objektes/Vertrages entsprechenden (Restwert).
In Zweifelsfällen, insbesondere wenn ein vollständiger Wertverzehr vorzuliegen scheint, ist im Interesse steuerrechtlicher Sicherheit eine Wertermittlung durch einen unabhängigen Sachverständigen zu empfehlen.

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