Leasing-Lexikon -
Winterklauseln
Winterklauseln
Ausgehend von den Ursachen der Teilzahlungs- bzw. Ratenkreditbanken werden den Kunden auch im Leasing-Geschäft gelegentlich Winterklauseln bzw. Saisonklauseln für Objekte eingeräumt, die in den Wintermonaten wenig oder gar nicht genutzt werden können.
So kommt es z. B. bei Baumaschinen vor, dass die Leasing-Raten im Rahmen einer vereinbarten Winterklausel für einige Wintermonate ausgesetzt oder erheblich reduziert werden, da die Objekte während dieser Zeit kaum oder gar keinen Ertrag bringen.
Die dabei ausgefallenen Leasing-Raten müssen durch entsprechend erhöhte Zahlungen in der "Hochsaison" der Objekte ausgeglichen werden. Winterklauseln setzen wegen der eingetretenen Tilgungsverschiebungen, eine einwandfreie Kundenbonität und Objektqualität voraus.

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