Leasing-Lexikon -
Wirtschaftliches Eigentum

Wirtschaftliches Eigentum

Voraussetzung für die steuerliche Zurechnung der Leasing-Objekte beim Leasing-Geber ist, dass dieser juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer ist. Dies bedingt, dass die Leasing-Erlasse der Finanzverwaltung - ausgehend von der Abgabenordnung (AO) - hinreichend berücksichtigt werden.

Die von den meisten in den Leasing-Verbänden organisierten Leasing-Unternehmen angebotenen Standard-Leasing-Verträge stellen sicher, dass das wirtschaftliche Eigentum an den Objekten nach den gegenwärtigen Erkenntnissen beim Leasing-Geber liegt.

Daraus ergeben sich für den Leasing-Nehmer häufig steuerliche und bilanzielle Vorteile und die Möglichkeit, die Leasing-Raten sofort als abzugsfähige Betriebsausgaben zu verbuchen.