Leasing-Lexikon -
Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit

Bei Zahlungsunfähigkeit des Leasing-Nehmers kann die Leasing-Gesellschaft den Leasing-Vertrag fristlos kündigen, alle noch offenen Leasing-Raten abgezinst fällig stellen sowie das Leasing-Objekt zurückverlangen.

Kommt eine Verwertung zustande, so ist der Verwertungserlös - abzüglich eigener und fremder Verwertungskosten - von der fällig gestellten Restforderung des Leasing-Nehmers abzusetzen.