Leasing-Lexikon -
Zurechnung, steuerliche
Zurechnung, steuerliche
Die steuerliche Behandlung (Zurechnung) des Leasing-Objektes beim Leasing-Geber oder beim Leasing-Nehmer richtet sich nach den sogenannten Leasing-Erlassen und nach dem § 39 der Abgabenordnung.

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