Lexikon Lebensversicherung
Abstrakte Verweisung

Abstrakte Verweisung

Die abstrakte Verweisung ist ein Begriff aus der  Berufsunfähigkeitsversicherung.

Im Falle einer Berufsunfähigkeit hat der Versicherer das Recht, den Versicherungsnehmer in einen anderen Beruf zu verweisen, zu dessen Ausübung er medizinisch noch in der Lage ist.

Deshalb gilt der 'Verzicht auf das Recht der abstrakten Verweisung' als Mindestanforderung an die Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Versicherer verzichtet auf sein Recht, dem Versicherten eine Tätigkeit unabhängig vom erlernten Beruf zuzuweisen.