Lexikon Lebensversicherung
Abtretung/Zession
Abtretung/Zession
Der Versicherungsnehmer (Zedent) kann seine Ansprüche oder Rechte aus einem Versicherungsvertrag ganz oder teilweise an eine dritte Person (Zessionar) abtreten.
Meistens werden mit diesem Verfahren Hypothekenkredite abgesichert, die durch eine Kapitallebensversicherung am Ende der Laufzeit getilgt werden. Die Rechte aus der Versicherung werden dabei an die Bank abgetreten. Die Abtretung muss dem Versicherungsunternehmen schriftlich mitgeteilt werden.
Die Lebensversicherungen
auf einen Blick

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