Lexikon Lebensversicherung
Anfechtung
Anfechtung
Der Versicherer kann bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und arglistiger Täuschung seitens des Versicherungsnehmers den Versicherungsvertrag anfechten. Durch die Anfechtung wird der Vertrag von Beginn an als nichtig erklärt.
Die Lebensversicherungen
auf einen Blick

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