Lexikon Lebensversicherung
Anfechtung

Anfechtung

Der Versicherer kann bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und arglistiger Täuschung seitens des Versicherungsnehmers den Versicherungsvertrag anfechten. Durch die Anfechtung wird der Vertrag von Beginn an als nichtig erklärt.