Lexikon Lebensversicherung
Aussteuerversicherung

Aussteuerversicherung

Die Aussteuerversicherung ist eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherung, die die Kosten der Heirat und Aussteuer eines Kindes abdeckt. Sie gehört zur Gruppe der Termfix-Versicherungen.

 

Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist meist ein Elternteil. Die Versicherungssumme wird bei Heirat des mitversicherten Kindes, aber nicht vor dem 18. Lebensjahr, spätestens jedoch mit dem 25. Lebensjahr fällig. Für das mitversicherte Kind gilt, dass es bei Vertragsschluss nicht älter als 12 Jahre (bei Jungen) beziehungsweise 10 Jahre (bei Mädchen) sein darf.

 

Stirbt der Beitragszahler vorzeitig, läuft der Vertrag bei voller Leistung bis zum Vertragsablauf beitragsfrei weiter. Stirbt das mitversicherte Kind, wird i.d.R. das bis dahin angesammelte Kapital ausgezahlt.