Lexikon Lebensversicherung
Beitragsfreistellung

Beitragsfreistellung

Eine Versicherung mit laufenden Beiträgen kann durch eine Vertragsänderung beitragsfrei gestellt werden. Weitere Beiträge sind dann nicht mehr zu entrichten. Die vereinbarten Leistungen werden angepasst und Risikoschutz und Versicherungssumme u.U. erheblich verringert.

Eine Beitragsfreistellung nur möglich, sofern ein gewisser Mindest-Rückkaufswert vorhanden ist. Unter steuerlichen Gesichtspunkten sollte eine Gesamt-Beitragszahlungsdauer von mindestens fünf Jahren erreicht werden. Eine spätere Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist jederzeit möglich.