Lexikon Lebensversicherung
Beitragsrückgewähr

Beitragsrückgewähr

Einige Lebensversicherer bieten in der Berufsunfähigkeitsversicherung die Beitragsrückgewähr an.

 

Wird die Berufsunfähigkeitsrente bis zum Vertragsablauf nicht in Anspruch genommen, zahlt der Versicherer einen Teil der eingezahlten Beiträge (meist nur ein bis zwei Jahresbeiträge) an den Versicherungsnehmer zurück.