Lexikon Lebensversicherung
Beitragsverrechnung

Beitragsverrechnung

Beitragsverrechnung bedeutet, dass die erwirtschafteten Überschussanteile (Gewinnanteile) vom laufenden Versicherungsbeitrag abgezogen werden.

Somit reduziert sich der zu zahlende Beitrag u.U. erheblich. Der Todesfallschutz bleibt erhalten.

Die Beitragsverrechnung entspricht der Sofortgewinnbeteiligung.