Lexikon Lebensversicherung
Beleihung

Beleihung

Die Beleihung eines Versicherungsvertrages, auch "Policendarlehen" genannt, ist i.d.R. bis zu 90% seines Rückkaufswertes möglich.

Der Zinssatz ist meist günstiger als bei einem Bankkredit. Beleihbar sind Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die einen Sparvorgang enthalten.