Lexikon Lebensversicherung
Beleihung
Beleihung
Die Beleihung eines Versicherungsvertrages, auch "Policendarlehen" genannt, ist i.d.R. bis zu 90% seines Rückkaufswertes möglich.
Der Zinssatz ist meist günstiger als bei einem Bankkredit. Beleihbar sind Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die einen Sparvorgang enthalten.
Die Lebensversicherungen
auf einen Blick

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