Lexikon Lebensversicherung
Berufsart

Berufsart

Die Berufsart ist ein Kriterium für die Berechnung der Tarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sie bezeichnet nicht den exakten Beruf sondern als Überbegriff die Art der Tätigkeit: es gibt Berufe "ohne körperliche Tätigkeit" (z.B. kaufmännischer Angestellter), "mit normaler körperlicher Tätigkeit" (z.B. Kfz-Mechaniker) und "mit schwerer körperlicher Tätigkeit" (z.B. Straßenbauer).