Lexikon Lebensversicherung
Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge einer Krankheit, Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls seinen Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss ärztlich nachgewiesen werden.


Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder über einen selbständigen Vertrag (Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) absichern. Der Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Soweit vertraglich vereinbart, wird auch bei der Zusatzversicherung eine Rente ausgezahlt. Die weitere Beitragszahlung entfällt.


Achtung: Berufsunfähigkeit entspricht nicht der Erwerbsunfähigkeit.