Lexikon Lebensversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Berufsunfähig ist, wer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich sechs Monate außerstande ist, seinen Beruf auszuüben.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Versicherung oder in Kombination mit einer Risikolebens-, Kapitallebens- oder einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich einerseits nach Alter, Beruf, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten und andererseits nach Versicherungsdauer, Leistungsdauer und Höhe der vereinbarten Rente. Der Beitrag kann z. B. durch eine Karenzzeit reduziert werden.
Die Leistungsdauer der Versicherung sollte nicht vor dem 60. Lebensjahr enden. Wird ein kürzerer Zeitraum vereinbart, endet auch die Rentenzahlung nach Ablauf der Versicherung.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sollte die Differenz zwischen den staatlichen Leistungen und dem derzeitigen Nettogehalt abdecken.
Die Versicherungsgesellschaften zahlen in der Regel bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % eine monatliche Rente. Die Beitragszahlungen entfallen im Leistungsfall.
Die Leistungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften weichen stark voneinander ab. Es ist unerlässlich, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren und die einzelnen Leistungen zu vergleichen.
Die Lebensversicherungen
auf einen Blick

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