Lexikon Lebensversicherung
Bezugsberechtigter

Bezugsberechtigter

Der Bezugsberechtigte ist der Leistungsempfänger aus einer Lebensversicherungspolice. 

Im Erlebensfall ist i.d.R. der Versicherungsnehmer selbst bezugsberechtigt. Für den vorzeitigen Todesfall wird ein zusätzlicher Bezugsberechtigter angegeben. Wird kein Bezugsberechtigter namentlich genannt, fällt die Auszahlungssumme in die Erbmasse.

Das Bezugsrecht kann widerruflich oder unwiderruflich ausgesprochen werden. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht bedarf jede Vertragsänderung der Zustimmung des Bezugsberechtigten. Dieser hat auch einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Leistung.


Bei einem widerruflichen Bezugsrecht hat der Bezugsberechtigte nur eine Anwartschaft auf die Leistung. Das widerrufliche Bezugsrecht kann auch jederzeit durch eine Mitteilung des Versicherungsnehmers an das Versicherungsunternehmen geändert werden. Bei Fälligkeit der Leistung wird aus der Anwartschaft ein Rechtsanspruch.