Lexikon Lebensversicherung
Darlehenstilgung
Darlehenstilgung
Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, aus dem der Darlehensnehmer einen bestimmter Geldbetrag erhält. Begleicht der Darlehensnehmer die Restschuld des Vertrages spricht man von Darlehenstilgung.
Eine Lebensversicherung kann u.U. zur Darlehenstilgung an die Bank abgetreten werden. Die Tilgung erfolgt durch die Auszahlung der Ablaufleistung am Laufzeitende.
Im Todesfall des Darlehensnehmers ist die Familie abgesichert, da das Darlehen durch die Versicherungssumme aus der Lebensversicherung u. U. getilgt wird.
Die Lebensversicherungen
auf einen Blick

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