Lexikon Lebensversicherung
Deckungskapital

Deckungskapital

Das Deckungskapital einer Lebensversicherung besteht aus der Ansammlung der Sparanteile zuzüglich der Zinsen. Da beim Versicherungsabschluss die Kosten für Versicherungsschutz, Vermittlerprovision und Policenverwaltung abgezogen werden, entspricht das Deckungskapital zunächst nicht der Gesamtsumme der eingezahlten Beiträge. Man spricht hier von gezillmerten Tarifen.

Wird der Vertrag vorzeitig gekündigt, erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufswert, auch Rückvergütung genannt, ausbezahlt. Der Rückkaufswert setzt sich aus dem üblicherweise um einen geringen Kostenabschlag (Stornoabschlag) verringerten Deckungskapital und den Überschussanteilen zusammen.