Lexikon Lebensversicherung
Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Beamtenrecht und entspricht der Berufsunfähigkeit von Angestellten. Ein Beamter gilt als dienstunfähig, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte seine Dienstpflichten dauerhaft nicht ausüben kann.

Sollte er innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan haben und wenn keine Aussicht besteht, dass er innerhalb des nächsten halben Jahres nicht wieder voll dienstfähig sein wird, so wird er als dienstunfähig angesehen.

Das entsprechende ärztliche Gutachten dient der Dienststelle, die für die Ernennung der Beamten zuständig ist, als Entscheidungshilfe zur Feststellung der Dienstunfähigkeit.