Lexikon Lebensversicherung
Direktversicherung

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Form der Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einen Altersvorsorgevertrag abschließt. Dabei werden Teile des Bruttogehalts durch Gehaltsumwandlung für die Altersvorsorge anspart. Der Arbeitnehmer profitiert von Steuervorteilen und geringeren Sozialabgaben.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Vertrag auf den Arbeitnehmer übertragen. In diesem Fall kann die Direktversicherung mit eigenen Mitteln finanziert, beitragsfrei gestellt oder von einem neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.

Begünstigt ist unwiderruflich der Arbeitnehmer, so dass er am Ende der Laufzeit die Rente bzw. die Auszahlungssumme erhält.