Lexikon Lebensversicherung
Einmalbeitrag

Einmalbeitrag

Beim Abschluss von Lebens- und privaten Rentenversicherungen kann der Beitrag für die gesamte Laufzeit in einer einmaligen Summe gezahlt werden. Die Zahlung eines Einmalbeitrages ist dann von Vorteil, wenn bei Eintritt in den Ruhestand eine sofort beginnende Rentenversicherung benötigt wird.

Der Einmalbeitrag kann auch unter Vereinbarung einer Aufschubzeit abgeschlossen werden.

Die rechnungs- und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus der Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag sind auch dann kapitalertragsteuerpflichtig, wenn die sonstigen Voraussetzungen für eine Kapitalertragsteuerfreiheit erfüllt sind.