Lexikon Lebensversicherung
Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

Die Leistungen aus einer Lebensversicherung unterliegen im Erbfall der Erbschaftssteuer. Durch die Erbschaftssteuerreform vom 01.01.2009 fällt eine höhere Erbschaftssteuer an.

Schließt der Ehemann zugunsten seiner Ehefrau eine Lebensversicherung ab, werden im Todesfall des Ehemanns bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro, ca. 24.000 Euro Steuern fällig.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu umgehen. Dabei schließt der bzw. die Begünstigte (Partnerin) die Lebensversicherung selbst auf das Leben des Partners ab. Die Prämien werden ebenfalls von der Begünstigten eingezahlt. Im Todesfall der versicherten Person (Partner) ist die Leistung von der Erbschaftssteuer befreit. 

Interessant ist dies vor allem bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften, die mit einer höheren Erbschaftssteuer belastet werden, und bei Ehepaaren, deren Freibeträge bereits ausgeschöpft sind.