Lexikon Lebensversicherung
Erlebensfall

Erlebensfall

Von Erlebensfall spricht man, wenn der Versicherungsnehmer das Vertragsende seiner Lebensversicherung erlebt.

Der Versicherer weist die Versicherten i.d.R. auf den Vertragsablauf hin. Die Versicherungsleistung erhält man nach Zusendung des Versicherungsscheines und Nachweis der letzten Beitragszahlung.