Lexikon Lebensversicherung
Erlebensfall
Erlebensfall
Von Erlebensfall spricht man, wenn der Versicherungsnehmer das Vertragsende seiner Lebensversicherung erlebt.
Der Versicherer weist die Versicherten i.d.R. auf den Vertragsablauf hin. Die Versicherungsleistung erhält man nach Zusendung des Versicherungsscheines und Nachweis der letzten Beitragszahlung.
Die Lebensversicherungen
auf einen Blick

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