Lexikon Lebensversicherung
Garantierter Beitrag

Garantierter Beitrag

Die Höhe des festgelegten Beitrags zur Lebens- und privaten Rentenversicherung ist garantiert und ändert sich während der Laufzeit nicht.


Vereinbart der Versicherungsnehmer jedoch, dass erwirtschaftete Überschussanteile mit dem laufenden Beitrag verrechnet werden, kann sich dieser zeitweise senken.