Lexikon Lebensversicherung
Garantierter Beitrag
Garantierter Beitrag
Die Höhe des festgelegten Beitrags zur Lebens- und privaten Rentenversicherung ist garantiert und ändert sich während der Laufzeit nicht.
Vereinbart der Versicherungsnehmer jedoch, dass erwirtschaftete Überschussanteile mit dem laufenden Beitrag verrechnet werden, kann sich dieser zeitweise senken.
Die Lebensversicherungen
auf einen Blick

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