Lexikon Lebensversicherung
Garantiezins
Garantiezins
Der Garantiezins oder auch Rechnungszins genannt, bezeichnet die Mindestverzinsung, die der Versicherer auf eine Lebens- bzw. Rentenversicherung garantiert.
Die Garantie bezieht sich auf den Sparanteil, abzüglich der Verwaltungs- und Betriebskosten und den Kosten für den Todesfallschutz.
Die Höhe des Garantiezinses ist vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängig.
Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus konnte eine konstante Verringerung des Garantiezinses beobachtet werden. Für Lebensversicherungen, die vor 1995 abgeschlossen wurden, lag die garantierte Verzinsung bei 3,5 %. Zwischen 1995 und Juni 2000 stieg der Garantiezins auf 4%, um in den kommenden Jahren deutlich an Wert zu verlieren. Zwischen Juli 2000 und Dezember 2003 betrug der Garantiezins 3,25% und ab Januar 2004 2,75%. Seit Januar 2007 liegt die garantierte Verzinsung bei 2,25%.
Der Garantiezins wird vom Bundesfinanzministerium in Absprache mit der Finanzaufsicht (BaFin) festgelegt
Die Lebensversicherungen
auf einen Blick

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