Lexikon Lebensversicherung
Gehaltsumwandlung
Gehaltsumwandlung
Die Gehaltsumwandlung (auch Entgeltumwandlung genannt) ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei der der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehaltes verzichtet. Diesen Betrag wird in eine beliebige Form der betrieblichen Altersvorsorge investiert.
Seit Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, einen Teil seines Gehalts durch Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.
Die Gehaltsumwandlung ist für alle Arten der betrieblichen Altersvorsorge anerkannt. Der Arbeitnehmer profitiert dabei von Steuervorteilen und geringeren Sozialabgaben.
Die Lebensversicherungen
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