Lexikon Lebensversicherung
Gewinnausschüttung
Gewinnausschüttung
Der Versicherer muss mindestens 90% seines erwirtschafteten Gewinnes an den Versicherungsnehmer abführen. Die Ergebnisquellen für den erwirtschafteten Gewinn sind Rationalisierungs-, Zins-, Sterblichkeits- und Stornogewinne. Der Versicherer kann in Form einer Direktgutschrift, einer Rückstellung für Beitragsrückerstattung oder in einer Mischung beider Formen den Versicherungsnehmer am Gewinn beteiligen.
Direktgutschrift:
Bei der Direktgutschrift wird dem Versicherungsvertrag ein bestimmter Prozentsatz des Deckungskapitals im laufenden Jahr (i.d.R zwischen 0,5% und 2%) oder 35% des auf ihn fallenden Überschussanteils sofort gutgeschrieben.
Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB):
Bei der Rückstellung für Beitragsrückerstattung erfolgt eine Zuordnung nicht unmittelbar zu dem einzelnen Vertrag. Die im Geschäftsjahr anfallenden Überschüsse (Jahresüberschuss) werden der Gewinnreserve (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) zugeführt.
Dem einzelnen Vertrag wird dann aus dieser Gewinnreserve eine - von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu genehmigende - Überschusszuweisung zugeführt. Diese Vorgehensweise führt zu einer konstanteren Gewinnbeteiligung, da die Schwankungen der Überschüsse in den einzelnen Jahren aufgefangen werden.
Methoden der Gewinnausschüttung:
- Verzinsliche Ansammlung: Erhöhung der Ablaufleistung
- Bonussystem: Erhöhung der Todesfallsumme
- Bonusrente: Erhöhung der monatlichen Rente
- Dynamik
- Laufzeit-Verkürzung
- Beitragsverrechung: Sofortverrechung mit laufender Prämie
Die Lebensversicherungen
auf einen Blick

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