Lexikon Lebensversicherung
Kapitalabfindung

Kapitalabfindung

Bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht kann der Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer Kapitalabfindung entscheiden.

 

Die Kapitalabfindung wird in einer Summe ausgezahlt und ist zu Beginn des Vertrages festgelegt und garantiert. Zuzüglich erhält der Versicherte Überschussanteile, deren Höhe je nach Versicherungsgesellschaft schwankt.