Lexikon Lebensversicherung
Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung verbindet die Risikoabsicherung eines vorzeitigen Todesfalls mit einem Sparvorgang. Sie ist ein Baustein der privaten Altersvorsorge und gilt als sichere Anlageform. Bei Ablauf des Versicherungsvertrages wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich der Überschussanteile ausgezahlt.

Der Beitrag zur Kapitallebensversicherung ist einerseits abhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der versicherten Person, andererseits von der Höhe der Versicherungssumme und der Laufzeit des Vertrages.

Um den inflationsbedingten Wertverlust über die Laufzeit des Vertrages auszugleichen, kann eine Dynamik (Erhöhung der Beiträge und Anpassung der Versicherungssumme) vereinbart werden.

Außerdem sind folgende Zusatzbausteine mitversicherbar:

Unfallzusatzversicherung
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Beitragsbefreiung im Falle der Berufsunfähigkeit