Lexikon Lebensversicherung
Kinderinvaliditätszusatzversicherung (KIZ)
Karenzzeit
Als Karenzzeit bezeichnet man den leistungsfreien Zeitraum zwischen dem Entstehen des Leistungsanspruchs und dem tatsächlichen Beginn von Vertragsleistungen.
Die Karenzzeit kann bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung normalerweise für 12, 18 oder 24 Monate vereinbart werden.
Tritt der Versicherungsfall ein, so verzögert sich die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente um die Karenzzeit. Dieser Zeitraum kann zum Beispiel durch Lohnfortzahlung oder Rücklagen überbrückt werden. Die Beitragszahlung entfällt jedoch sofort. Durch die Vereinbarung einer Karenzzeit reduzieren sich die Beiträge.
Die Lebensversicherungen
auf einen Blick

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