Lexikon Lebensversicherung
Leistungsdauer

Leistungsdauer

Leistungsdauer bezeichnet die Zeitspanne, in der bei einer Rentenversicherung Leistungen erbracht werden.


Im Verhältnis zur Laufzeit eines Versicherungsvertrages kann eine verlängerte Leistungsdauer vereinbart werden. Beispiel: Vereinbarte Laufzeit ist bis Endalter 60, vereinbarte Leistungsdauer bis Endalter 65.

Der Versicherungsnehmer erhält dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn er vor dem 60. Geburtstag berufsunfähig wird. Die Rente wird bei fortbestehender Berufsunfähigkeit bis zum 65. Lebensjahr gezahlt.


Tritt die Berufsunfähigkeit jedoch erst nach dem 60. Lebensjahr ein, so besteht kein Anspruch auf Leistung.